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Abstandsflächen

Schreibt die Landesbauordnung Abstandsflächen vor, schränkt diese Regelung die bauliche Ausnutzung eines Grundstücks ein. Denn diese Flächen geben den Mindestabstand an, der vor den Außenwänden einer Immobilie freigehalten werden muß. Oder anders ausgedrückt: Das Abstandsflächenrecht legt fest, wie nahe Sie mit Ihren eigenen vier Wänden an das Nachbargrundstück oder die Straße rücken dürfen.

Ursprünglich sollte der Abstand der einzelnen Gebäude für ausreichende Belichtung und Belüftung sorgen sowie den umliegenden Häusern ausreichenden Schutz bei einem Brand bieten. Inzwischen dienen Abstandsflächen jedoch in erster Linie dem ungestörten Wohnen.